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Brandschutzbegehung

Wir bieten Ihnen die Betreuung durch einen Blesberger Brandschutzbeauftragten an.

Besonders Hausverwaltungen und Unternehmen profitieren von unserem Service.

 

Warum werden Brandschutzbeauftragte gebraucht?

Ein Brandschutzbeauftragter ist für Gebäude erforderlich von denen auf Grund ihrer Art, Größe, Nutzung oder dort üblicherweise anzunehmenden größeren Menschenansammlung eine höhere Brandgefahr ausgeht als von anderen Objekten oder in denen auf Grund erschwerter Evakuierungs- und Rettungsbedingungen ein erhöhtes Gefahrenpotential für die sich darin aufhaltenden Menschen bei einem Brand gegeben ist.

In Österreich wird oft durch die Gewerbebehörde ein Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben.

 

Was bieten wir Ihnen im Zuge unseres betrieblichen Brandschutzes an?

  • vorbeugenden Brandschutz als Schwerpunkt
  • Beratung im organisatorischen, baulichen und technischen Brandschutz
  • Führung eines Brandschutzbuches und Eigenkontrolle
  • Kontrolle und Veranlassung aller Prüfungen Ihrer brandschutztechnischen Einrichtungen
  • Schulungen und Praxislöschtrainings
  • Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen
  • Kontrolle der Kennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und Flucht- und Rettungswege

 

Gesetzliche Verankerung, Richtlinien und Normen

§25 Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG)

§43 Arbeitsstättenverordnung (AstV)

§45 Arbeitsstättenverordnung (AstV)

technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz:

TRVB O 117

TRVB O 119

TRVB O 120

TRVB O 121

Bescheide von Behörden Landesvorschriften und -gesetze.

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